Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Wer sich im Streitfall oder zur Klärung einer rechtlichen Frage an einen Anwalt wendet, muss mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Frage, welchen Betrag ein Rechtsanwalt für welche Leistung in Rechnung stellen darf, unterliegt eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen. Zu finden sind diese in dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

Gern erläutert Ihnen Rechtsanwältin von Both im Rahmen eines ersten Gespräches, also vor Beauftragung, die Höhe der zu erwartenden Kosten. Ebenso berät sie Sie gern über die Möglichkeiten und die Modalitäten einer Honorarvereinbarung.

Wenden Sie sich als Privatperson (Verbraucher) an einen Anwalt, fällt für ein erstes Gespräch mit dem Anwalt die Erstberatungsgebühr an, unabhängig von Ort und Dauer des Gespräches. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr liegt bei 190,00 € zuzüglich 20,00 € Auslagenpauschale zuzüglich gesetzlicher MwSt.

 

Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.